Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bündelt seit 2020 die zentralen deutschen Regelwerke zur Energieeffizienz von Gebäuden und vereint ehemals EnEV, EnEG und EEWärmeG in einem Gesetz. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken, erneuerbare Energien stärker einzubinden und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Mit der letzten großen Überarbeitung, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, wurde der Fokus insbesondere auf klimafreundliches Heizen gelegt. Neue Heizungen sollen grundsätzlich mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, um fossile Brennstoffe langfristig zu reduzieren und die Klimaschutzziele zu erreichen.
Das GEG gilt für nahezu alle Wohn- und Nichtwohngebäude – sowohl im Neubau als auch im Bestand – und regelt unter anderem:
- Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz
- den Einsatz erneuerbarer Energien
- die energetische Qualität der Anlagentechnik
- die Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen
- Anforderungen an Sanierungen und Modernisierungen
Obwohl derzeit politische Diskussionen über eine zukünftige Reform bzw. ein mögliches neues Gebäudemodernisierungsgesetz laufen, bleibt das bestehende GEG voll gültig und bildet weiterhin die verbindliche Grundlage für alle energetischen Anforderungen und Nachweise.