„Energieausweis“

„Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)“
Was ist ein Energieausweis?
Der
Energieausweis allgemein ist ein vierseitiges Dokument, das der
energetischen Bewertung von Gebäuden dient. Jedem Mieter, Pächter oder
Käufer von Gebäuden oder Wohnungen muss künftig vor Abschluss eines
Vertrags die Möglichkeit gegeben werden, den Energieausweis einzusehen.
Der
Energieausweis wird grundsätzlich benötigt:
-
zum
Nachweis der energetischen Anforderungen an Neubauten,
Sanierungsmaßnahmen, Erweiterungen und Ausbau von Gebäuden.
-
zur
Dokumentation der energetischen Qualität von Bestandsgebäuden.
So dient
der Energieausweis in erster Linie der Information. Er soll den
Vergleich einer Immobilie mit anderen Gebäuden ermöglichen, um den
künftigen Energieverbrauch und damit verbundene Energiekosten
abzuschätzen. Energieausweise geben als Kennwert den berechneten
Energiebedarf oder den erfassten Energieverbrauch an.
Energieausweise sind grundsätzlich für das gesamte Gebäude auszustellen,
nicht für Gebäudeteile.
Ausnahme: Bei gemischt genutzten Gebäuden. In diesen Fällen ist unter
bestimmten Voraussetzungen jeweils für den gesamten zu Wohnzwecken und
den gesamten zu Nichtwohnzwecken genutzten Teil ein separater Ausweis
zu erstellen.
Die
Gültigkeitsdauer des Ausweises beträgt 10 Jahre.
Energieausweise müssen folgende
Angaben enthalten:
-
Gebäudetyp / -nutzung
-
Standort / Adresse der Immobilie
-
Gebäudenutzfläche (in m²)
-
Anzahl der Wohneinheiten
-
Baujahr des Gebäudes
-
Baujahr der Heizungsanlage
-
Energieträger / Brennstoff
-
Energieverbrauch der letzten 3 Heizperioden
-
Energieverbrauchs- bzw. -bedarfskennwert
in kWh/(m² a)
-
Begriffserläuterungen
-
Modernisierungsempfehlungen, sofern sie möglich sind
-
Angaben zum Aussteller einschl. Unterschrift



zwo
ARCHITEKTEN - schulte und schmied
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Laibung
Fensteröffnung, Rollladen Gurtkasten

Untersparrendämmung

Effizienzhaus,
Niedrigenergiehaus

Energiesparhaus im Bauhausstil

Solaranlage für warmwasser- und
Heizungsunterstützung

Stadtvilla Massivhaus KfW 55

individuelles Effizienzhaus
Einfamilienhäuser von
zwo ARCHITEKTEN |
Bedarfsausweis contra
Verbrauchsausweis
Beide Ausweise besitzen 10 Jahre
Gültigkeit, jedoch sind die Unterschiede beider Varianten gravierend,
einerseits bzgl. der Erstellung, somit auch der Kosten, insbesondere
jedoch hinsichtlich ihrer Aussagekraft.
Der Verbrauchsausweis wird auf Basis
des tatsächlich erfassten Energieverbrauchs, z.B. anhand der
Heizkostenabrechnungen, erstellt und gibt den realen Energieverbrauch
der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Hierbei werden vom
langjährigen Durchschnitt abweichende Witterungseinflüsse mit einem
Korrekturfaktor (Klimafaktor) berücksichtigt. Der Energieverbrauch wird
somit “klimabereinigt”.
Die Bewertung eines Gebäudes durch
den Kennwert im Verbrauchsausweis ist geprägt vom individuellen
Heizverhalten der Bewohner und lässt dadurch nur bedingt einen neutralen
Vergleich mit anderen Gebäuden zu. Modernisierungsempfehlungen sind
meist nur oberflächlich, oft jedoch gar nicht in fundierter Form
möglich, vor allem, wenn keine örtliche Begehung / Besichtigung durch
den Aussteller erfolgt (z.B. bei Online-Angeboten).
Oft werden hier jedoch durch
Aussteller pauschale Empfehlungen im Ausweis angegeben, ohne dass
individuell auf das Gebäude eingegangen werden kann. Diese sind somit
oft sinnlos und nicht zu realisieren. In solchen Fällen ist es besser
keine Empfehlungen anzugeben, weil keine möglich sind. Dies muss dem
Eigentümer auch mitgeteilt werden.
Fazit: Der Verbrauchsausweis
ist relativ günstig zu erstellen bei Erfüllung der gesetzlichen
Verpflichtung. Er weist nur den jährlichen, mittleren Energieverbrauch
aus, der tatsächlich vorhanden war, umgerechnet auf einen Quadratmeter
Wohn- bzw. Nutzfläche.
Problem: Der verbrauchsorientierte
Ausweis bildet dadurch weniger den energetischen Zustand eines Gebäudes,
sondern hauptsächlich das Verhalten seiner Bewohner ab. Ob Familien mit
Kindern oder berufstätige Singles in einem Haus wohnen, beeinflusst den
Energieverbrauch des Gebäudes enorm.
Extreme Verzerrung kann so ggf. bei
Einfamilienhäusern zum Tragen kommen, z.B. wenn sie im Winter kaum
bewohnt sind, weil die Besitzer den Winter im sonnigen Süden verbringen.
So könnte dann womöglich ein Null- oder Niedrig-Energiehaus als Folge
der Berechnung resultieren. Die so dargestellte Energieeffizienz
entspräche zwar dem tatsächlichen Verbrauch, wäre aber absolut nicht
repräsentativ.
Der Bedarfsausweis wird hingegen auf
Basis des rechnerisch ermittelten Energiebedarfs erstellt. Mit den
bauphysikalischen Daten des Gebäudes wird errechnet, wieviel Energie bei
durchschnittlichem Nutzverhalten verbraucht wird.
Hierbei wird dem Ausweis der Aufbau
der Bausubstanz, die Daten der Heizungsanlage und für das Außenklima und
Nutzerverhalten der Bewohner einheitliche Randbedingungen zugrunde
gelegt.
Der Energiebedarf berücksichtigt
damit ausschließlich den energetischen Standard des Gebäudes und die
Effizienz der Anlagentechnik, unabhängig von klimatischen Einflüssen und
individuellem Nutzerverhalten der Bewohner.
Der Bedarfsausweis ist somit auf
einheitliche Bewertungskriterien nach EnEV gestützt und bietet neutrale
Vergleichbarkeit zu anderen Immobilien.
Es sei auch erwähnt, dass im
Bedarfsausweis zusätzlich der verbrauchsbasierte Kennwert angegeben
werden kann, wenn in Bestandsgebäuden die Verbrauchsdaten vollständig
vorliegen. So sind dann alle möglichen Beurteilungskriterien vorhanden
für Eigentümer, Mieter und Käufer.
Die Erstellung des Ausweises ist
weitaus aufwendiger, da eine umfassende bauphysikalische und
anlagentechnische Bestandsaufnahme mit örtlicher Besichtigung des
Gebäudes erfolgen muss. Darüber hinaus wird dann aus diesen Daten der
Energiebedarfs-Kennwert rechnerisch über das Nachweisverfahren gemäß
EnEV ermittelt. Diese Berechnungsmethode bietet dann zugleich die
Möglichkeit gezielte Modernisierungsvorschläge auf resultierende
Einsparpotentiale durchzukalkulieren und im Ausweis darzustellen.
Fazit: Der Bedarfsausweis ist
teurer, jedoch zweifellos auch höherwertiger. Die Aussagekraft über die
energetische Qualität des Gebäudes ist wesentlich höher, ebenso für
energetische Modernisierungsempfehlungen. Es können fundierte Aussagen
bzgl. Maßnahmen und resultierende Einsparpotentiale getroffen werden.
Welcher Energieausweis muss, welcher
darf ausgestellt werden ?
Der Bedarfsausweis kann generell
immer ausgestellt werden, egal um welches Gebäude es sich handelt.
Der Verbrauchs-Energieausweis ist
ausstellbar für:
Wohngebäude mit mindestens 5 oder
mehr Wohneinheiten.
Wohngebäude bis zu 4 Wohneinheiten,
wenn Bauantrag nach 01.11.1977 gestellt wurde.
ältere Wohngebäude bis 4
Wohneinheiten mit Bauantrag vor 01.11.1977, wenn sie bereits das
energetische Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen oder
diesbzgl. saniert / modernisiert wurden.
Nicht-Wohngebäude ohne Einschränkung
In allen vorgenannten Fällen kann der
Verbrauchsausweis erstellt werden, womit jeder Hauseigentümer seiner
gesetzlichen Verpflichtung kostengünstig nachkommt.
Alle anderen Wohngebäude benötigen
den Bedarfs-Energieausweis
Bedeutung des Energie-Kennwerts
Der Energie-Kennwert ist ein
Zahlenwert zum Vergleich der Energieeffizienz verschiedener Gebäude. Er
beziffert die Energiemenge in kWh, die zur Beheizung eines Quadratmeters
an Gebäude-Nutzfläche über ein Jahr benötigt wird.
Bedeutung der Farbskala
Sie dient der optischen Bewertung und
Verdeutlichung der Verbrauchs-Effizienz im Gebäude. Je nachdem, ob der Kennwert im grünen
oder im roten Bereich der Farbskala liegt, bedeutet dies, dass wenig
(grüner Bereich) oder viel (roter Bereich) Energie für Heizung und
Warmwasser benötigt wird.
Der Energieausweis enthält zudem eine
zweite Farbskala mit Vergleichswerten, um aufzuzeigen, wie hoch
typischerweise der Energiebedarf verschiedenster Gebäudetypen ist. Diese Darstellung reicht vom
Passivhaus bis hin zum unsanierten Mehrfamilien-wohnhaus. Das betreffende Gebäude kann so
leicht eingestuft werden, wo es im Vergleich zu diesen anderen Häusern
steht.
Modernisierungsempfehlungen
Meist sind kostengünstige Maßnahmen
zur energetischen Verbesserung des Gebäudes möglich. Ist dies der Fall
und sind diese für den Eigentümer auch wirtschaftlich, sind sie im
Energieausweis als individuelle Modernisierungsempfehlungen aufzuführen.
Die Empfehlungen können auch von
Miet- und Kaufinteressenten eingesehen werden, wodurch im Vorfeld
vermittelt werden soll, welche Maßnahmen den Energiebedarf eines
Gebäudes deutlich senken würden.
Es sei jedoch erwähnt, dass es sich
lediglich um ‘Empfehlungen’ handelt, d.h. kein Eigentümer ist dadurch in
der Verpflichtung, die Maßnahmen auch wirklich umzusetzen.
Pflichten für Hauseigentümer
Der Energieausweis ist ein
gesetzlich, durch die EU-Gebäuderichtlinie, vorgeschriebenes Dokument. Jeder Gebäudeeigentümer / Vermieter
hat den Energieausweis erstellen zu lassen, wenn das Gebäude, oder Teile
davon, verkauft oder vermietet werden. Die Nicht-Einhaltung dieser
gesetzlichen Verpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, was
Bußgelder in noch nicht eindeutig definierter Höhe nach sich ziehen
kann. Man geht von bis zu 15.000,- Euro aus.
Aber: Vorgenannte Verpflichtung
besteht erst bei Neuvermietung oder Verkauf !
Für Gebäude, die weder verkauft noch
neu vermietet werden, besteht keine Verpflichtung einen Energieausweis
vorzulegen. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben darauf keinen
Anspruch. Erst bei anstehender Neuvermietung oder einem Verkauf muss das
Dokument auf Verlangen vorgelegt werden.
Anforderung an Aussteller von
Energieausweisen / Qualifikation
Qualifikationsanforderungen für
Aussteller von Energieausweisen sind in der Energieeinsparverordnung
(EnEV) bundesweit geregelt. Aussteller müssen mindestens die
Anforderungen gem. §21 EnEV erfüllen.
Zugelassene Aussteller führt Die
Deutsche Energie-Agentur (dena) in einer bundesweiten
Ausstellerdatenbank. Jeder
Interessierte kann dort qualifizierte Energieausweis-Aussteller in
seiner Region finden
Rainer
Valtwies -
Energieberatung / Energieberater
Reken
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Die
Energieeffizienz-Experten
für Förderprogramme des Bundes
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https://www.energie-effizienz-experten.de/ >
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Vor-Ort-Beratung (BAFA)
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Energetische Fachplanung
von KfW-Effizienzhäusern 40 und 55
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KfW-Effizienzhäusern 40 und 55
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KfW-Effizienzhaus Denkmal
sowie alle Baudenkmale
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